Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Puckrandt GmbH,
gültig ab 01.01.2019



1. Allgemeines
1.1.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Sie
regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Puckrandt GmbH und dem Kunden.
Bisherige Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.
Für zukünftig zu erbringenden Leistungen gelten diese AGB auch für die bereits bestehenden
Verträge.

1.2.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen erkennen wir nur an, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich
bestätigt werden.

1.3.
Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.

2. Auftragsabwicklung

2.1.
Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 4 Wochen, sind freibleibend und
unverbindlich.

2.2.
Auf Anforderung hat uns der Auftraggeber die Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages
für den Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft nachzuweisen.

2.3.
Ein uns erteilter Auftrag kann erst abgewickelt werden, wenn die baulichen Voraussetzungen
für die Montage der Messgeräte nach den Einbauvorschriften geschaffen sind.

2.4.
Die von uns genannten Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt sind.
Kommen wir mit einer Frist in Verzug, ist der Kunde berechtigt, uns zur Erfüllung des
Auftrages eine Nachfrist, beginnend mit dem Eingang, von 6 Wochen, zu setzen.

2.5.
Wird ein Auftrag vom Kunden vor Beginn unserer Leistung storniert, können wir als
Entschädigung einen Betrag bis zu 30 % der Auftragssumme in Rechnung stellen.



3. Preise / Zahlungsbedingungen
3.1.
Für unsere Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen
Kundendienst- und Montagepreise.

3.2.
Erhöhen sich unsere Kundendienstpreise im Vergleich zu einer bereits abgelaufenen
Abrechnungsperiode um mehr als 10 %, steht den Kunden ein Auflösungsrecht des
Vertrages, mit einer Frist von drei Monaten zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3.3.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, zur
Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, als Verzugskosten
8 % p.a. über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, geltend zu machen. Der Nachweis
eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde kann die Herabsetzung des
Zinses verlangen, wenn er uns nachweist, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden
ist.

3.4.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, unbestritten ist oder von uns anerkannt
wurde.

3.5.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder verschlechtert sich seine
Kreditwürdigkeit, sind wir berechtigt, eine verbleibende Restschuld fällig zu stellen.
Grundsätzlich sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu den Sicherheitsleistungen für noch zu
erbringende Leistungen zu verlangen.

3.6.
Erforderliche Preisanpassungen unserer Preislisten werden durch uns nach billigem
Ermessen, nach § 315 BGB, vorgenommen. Die Preise für die Erstellung von Heiz- u.
Betriebskostenabrechnungen, sowie die Preise für die Geräteüberlassungen, ergeben sich
aus den jeweils mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen, auf der Grundlage unserer
jeweils gültigen Preisliste.
Unsere Preise enthalten die Kosten für Vertrieb, Erfassung und Abrechnung der
erforderlichen Daten, Personal-, Verwaltung, IT-Kosten, sowie die Fahrtkosten.

3.7.
Wir behalten uns Preisanpassungen, soweit dies künftig aufgrund enthaltener und/oder
neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger Belastungen, für uns erforderlich wird, vor.

4. Ablesung und Abrechnung
4.1.
Die Durchführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnungen, auf der Grundlage
der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften kann erst durchgeführt
werden wenn der Kunde uns alle zur Erstellung der Abrechnung erforderlichen Daten zur
Verfügung gestellt hat.